Samstag, 24. November 2007

Radio?


nein, kein neues Radio. Der Toaster hatte letztens seinen Geist aufgegeben, zeitnah dazu gab es bei PL*S dieses hightech Gerät mit Auftau- und Aufwärmetaste. Wauuuu

Ein absolutes hightech Radio gibt es hier und hier zu sehen.

Bestatterweblog

Schon ein paar Tage her. Das Bestatter-Weblog bekam den Publikumspreis bei dem Weblog -Wettbewerb der Deutschen Welle.

Montag, 19. November 2007

Amtsgericht



Vor dem Schöffengericht gab es heute zwei Termine.

Eine Mittzwanzigerin, nach eigenen Angaben seit ihrem 14. Lebensjahr drogenabhängig, war des Besitzes von Rauschgift angeklagt. Da sie geständig war, mussten sechs geladene Zeugen nicht vernommen werden und konnten relativ bald entlassen werden. Die vorbestrafte Angeklagte hatte einen Rucksack mit zwei Tüten Drogen an sich genommen und versteckt, sich dann mit einem Anwalt beraten und die Rauschmittel bei der Polizei abgegeben. Der Staatsanwalt plädierte auf ein Jahr und drei Monate Freiheitsentzug, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und die Ableistung von 100 gemeinnützigen Arbeitsstunden. Der Verteidiger plädierte auf ein Jahr Haft, zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts.

In dem zweiten Verfahren wurde ein Mann Anfang 40 des Betrugs und der Urkundenfälschung beschuldigt. Er war geständig und berichtete, dass er im Jahr 2004 mit Hilfe eines Scanners und eines Tintenstrahldruckers die Unterschrift seiner Adoptivmutter von deren Personalausweis auf ein Schreiben kopiert habe. In dem Brief wurde die Lebensversicherung der Mutter gekündigt. Der Rückkaufswert betrug 85.000 Euro, diesen Betrag erhielt er auch nach relativ kurzer Zeit von der Versicherung auf sein Konto. Er setzte sich ins Ausland ab, brachte das Geld durch und stellte sich im Sommer der Polizei in Deutschland.

Der Staatsanwalt forderte für den bisher nicht Vorbestraften eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Verteidiger plädierte für ein geringeres Strafmaß. Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes.

Der Verurteilte nahm das Urteil an und verzichtete auf Rechtsmittel. Er erhielt seinen Personalausweis zurück (er musste sich bisher ein Mal in der Woche bei der Polizei seines Wohnortes melden) und der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.