Mittwoch, 12. November 2008

Amtsgericht

Heute beim Schöffengericht. Angeklgt ein 24 Jahre alter Mann aus dem Südkreis. Vorwurf: Betrug in 32 Fällen.
Der Angeklagte hatte im Internet bei E*ay verschiedene Dinge (Handys, Notebooks, Festplatten, Motherboards, Autoradios, eine Gitarre etc.) versteigert und nach Erhalt des Geldes die Ware nicht geliefert. Da er bei E*ay als Verkäufer gesperrt war, bediente er sich fremder Zugangsdaten. Das bracht ihm den Vorwurf der Fälschung beweiserheblicher Daten ein. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, gewerbsmäßig gehandelt zu haben.
Während der Staatsanwalt auf 2 Jahre und 6 Monate plädierte, versuchte der Verteidiger das Gericht zu überzeugen, maximal 2 Jahre zu verhängen (die hätten evtl. zur Bewährung ausgesetzt werden können- über 2 Jahre geht das nicht).
Wegen der vielen Vorstrafen und da der Angeklgte während der Bewährungszeit (2 Verfahren) jetzt wieder straffällig geworden war, verhängte das Gericht 2 Jahre und 6 Monate Haft, der Verurteilte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, 2 Computer (Tatwerkeuge) wurden eingezogen, der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben, damit er Weihnachten mit seiner Familie feiern kann und erst danach seine Strafe antreten muss. Nett, nicht?